§ 14a EnWG – Was bedeutet das für Wallbox, Wärmepumpe & Co.?

Netzengpässe clever vermeiden – und dabei sparen

Seit dem 1. Januar 2024 ist § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft – und er betrifft alle Haushalte und Unternehmen, die steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Batteriespeicher installieren (wollen).

Was hinter dieser Regelung steckt, was du als Betreiber beachten musst – und wie du sogar davon profitieren kannst, erfährst du hier.


🔍 Worum geht es in § 14a EnWG?

§ 14a EnWG regelt, dass Netzbetreiber unter bestimmten Bedingungen die Leistung steuerbarer Verbraucher vorübergehend begrenzen dürfen, um das Stromnetz bei Engpässen zu stabilisieren. Betroffen sind u. a.:

  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen)
  • Wärmepumpen
  • Klimaanlagen
  • Batteriespeicher

Ziel ist es, die stetig steigende Stromnachfrage flexibel zu steuern – ohne das Netz auszubauen oder im Extremfall komplett überlasten zu lassen.


⚠️ Was bedeutet das konkret für Anlagenbetreiber?

Wenn du z. B. eine Wallbox mit über 4,2 kW Leistung betreibst, musst du diese beim Netzbetreiber anmelden. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber bei drohender Überlastung:

  • Die Ladeleistung temporär auf 4,2 kW drosseln
  • Den Stromverbrauch kurzzeitig verzögern oder reduzieren

➡️ Aber keine Sorge: Deine Geräte werden nicht komplett abgeschaltet – sie laden einfach etwas langsamer.


💶 Warum sich das trotzdem lohnt

Wer eine steuerbare Anlage beim Netzbetreiber anmeldet (und steuerbar betreiben lässt), profitiert in der Regel von:

  • reduzierten Netzentgelten (nach § 14a EnWG i. V. m. § 19 StromNEV)
  • einer klaren gesetzlichen Grundlage
  • geringerem Risiko für Ablehnung beim Netzanschluss

In vielen Fällen bieten Netzbetreiber sogar vereinfachte Anmeldeprozesse oder technische Unterstützung an.


🧰 Unsere Empfehlung als Fachbetrieb:

✔️ Wallbox oder Wärmepumpe geplant? → Lass dich vorher von uns beraten
✔️ Wir kümmern uns um die technische Auslegung, Anmeldung und die richtige Steuerbarkeit
✔️ Wir bauen mit zertifizierter Hardware, die mit § 14a-konformen Steuerungen kompatibel ist
✔️ Du erhältst auf Wunsch eine vollständige Dokumentation für den Netzbetreiber


🧠 Fazit: Besser jetzt handeln – bevor’s eng wird

Mit der Energiewende steigt die Belastung im Stromnetz – und mit § 14a EnWG gibt es jetzt klare Regeln für alle Beteiligten. Wer vorbereitet ist, spart nicht nur Geld, sondern sorgt auch dafür, dass Ladeinfrastruktur und Heiztechnik zukunftssicher betrieben werden können.

📞 Du planst eine Wallbox oder Wärmepumpe?
➡️ Wir beraten dich gern zu § 14a-konformen Lösungen und übernehmen auch die Anmeldung beim Netzbetreiber!

📧 info@elektro-henneberg.de | ☎ 02305 890163

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